Den Anspruchbeziffern
Über Rechnungslegung und Lizenzanalogie machen wir aus einer Verletzung eine durchsetzbare Zahl – angemessenes Entgelt, doppelt, plus Herausgabe des Gewinnes.
Entgelt fordern. Gewinn abschöpfen. Verletzer stoppen.
Software ist Vermögen – und wer die Rechte daran hält, sitzt am längeren Hebel. Wird Ihre Software ohne Lizenz genutzt, über den vereinbarten Umfang hinaus eingesetzt oder von einem ehemaligen Partner, Mitarbeiter oder Wettbewerber verwertet, ist das kein technisches Ärgernis – es ist ein durchsetzbarer Anspruch mit erheblichem Wert.
Wir setzen Ihre Lizenz- und Urheberrechte offensiv durch: angemessenes Entgelt, doppelter Schadenersatz, Herausgabe des Gewinnes, Unterlassung. Mit der Präzision und dem Nachdruck, die in hochvolumigen Lizenzstreitigkeiten über die endgültige Summe entscheiden.
Die Konstellationen, in denen es um echtes Geld geht: Ein Kunde nutzt Ihre Software über die lizenzierten Nutzer, Kerne oder Standorte hinaus. Ein Distributor verkauft außerhalb des Vertragsgebiets oder spaltet Lizenzen unzulässig auf. Ein ehemaliger Entwickler oder Wettbewerber verwertet Ihren Code.
Oder eine Open-Source-Komponente von Ihnen wird kommerziell genutzt, ohne die Lizenzpflichten einzuhalten. In jedem dieser Fälle entscheidet die saubere Bezifferung – über Rechnungslegung zur fiktiven Lizenzgebühr, zum doppelten Entgelt und zum herauszugebenden Gewinn – über die Höhe des Anspruchs. Genau dort setzen wir an.
Über Rechnungslegung und Lizenzanalogie machen wir aus einer Verletzung eine durchsetzbare Zahl – angemessenes Entgelt, doppelt, plus Herausgabe des Gewinnes.
Einstweilige Verfügung, Unterlassung, Schadenersatz – wir bauen Druck auf belastbaren Beweisketten auf, nicht auf Behauptungen.
Lizenzverletzungen enden selten an der Grenze. Ob Schiedsgericht in Wien oder Verletzung über mehrere EU-Staaten – wir kennen die Spielregeln des europäischen Lizenzrechts.
Sobald eine unlizenzierte oder vertragswidrige Nutzung im Raum steht, zählt die Beweissicherung. Wir dokumentieren Umfang und Dauer der Verletzung, sichern Vertrags- und Nutzungsnachweise und prüfen, welche Ansprüche – Entgelt, doppeltes Entgelt, Gewinnherausgabe, Unterlassung – am stärksten tragen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung: Wie hoch ist der realistische Streitwert, wie schnell lässt sich über eine einstweilige Verfügung Druck erzeugen, wo liegt der Vergleichskorridor? Am dritten Tag kennen Sie Ihre Position – und Ihren Hebel.
Im Lizenzrecht entscheidet der Zeitpunkt über die Höhe – wer früh und offensiv agiert, verhandelt aus der Stärke.
Nichts, was die Gegenseite warnt: keine Konfrontation, keine E-Mail, keine technische Sperre, bevor die Lage geklärt ist. Wir sichern zuerst, was sich belegen lässt: Vertrag, Lieferumfang, technische Spuren, Korrespondenz. Dann prüfen wir, welcher Anspruch am stärksten trägt, und legen mit Ihnen fest, ob Sie eine Einigung wollen oder eine Entscheidung. Erst danach spricht jemand mit der Gegenseite.
In der Regel in drei Schritten: Auskunft und Rechnungslegung, mit denen die Gegenseite den tatsächlichen Nutzungsumfang offenlegen muss; Bezifferung des Anspruchs auf dieser Grundlage; dann Verhandlung oder Verfahren. Viele Fälle enden nach dem ersten Schritt, weil die Zahlen für sich sprechen. Von Monaten ist auszugehen, nicht von Wochen. Wir sagen Ihnen zu Beginn, welcher Weg für Ihr Ziel der kürzeste ist.
Das Urheberrecht sieht bei schuldhafter Verletzung ein angemessenes Entgelt in doppelter Höhe vor, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss; hinzukommen kann die Herausgabe des Gewinns, den die Gegenseite erzielt hat. Die Höhe bemisst sich am tatsächlichen Nutzungsumfang, den wir über die Auskunft in Erfahrung bringen. Ob sich der Weg lohnt, lässt sich deshalb meist früh und mit guter Genauigkeit sagen.
Vor der ersten Antwort. Eine Compliance-Forderung eines Herstellers ist eine Eröffnungsposition, kein Urteil; sie beruht auf Messmethoden und Annahmen, die sich prüfen lassen. Was in den ersten Wochen zugestanden wird, lässt sich später schwer zurücknehmen. Wir übernehmen die Korrespondenz, prüfen die Grundlagen der Forderung und verhandeln mit Herstellern, die das täglich tun, auf gleicher Höhe.
Eine klare Beschreibung dessen, was genutzt werden darf und was nicht: Umfang, Nutzer, Standorte, Laufzeit, Weitergabe. Dazu Regeln für den Fall, dass sich etwas ändert, etwa ein Eigentümerwechsel beim Kunden, und das Recht, den Umfang zu überprüfen. Was fehlt, wird im Streit gegen den ausgelegt, der den Vertrag geschrieben hat. Wir gestalten so, dass Sie das nicht sind.
Nicht automatisch. Viele Lizenzverträge knüpfen an den Vertragspartner an und sehen bei einem Eigentümerwechsel Zustimmungs- oder Kündigungsrechte des Herstellers vor. Für dauerhaft erworbene Software gilt in der EU zwar der Grundsatz, dass sie weitergegeben werden darf; die Voraussetzungen dafür sind aber eng und müssen lückenlos dokumentiert sein. Die Lizenzsituation gehört deshalb in jede Due Diligence, nicht in die Nachverhandlung.